Häufige Fragen

Hier finden Sie eine Übersicht über wichtige Fragen zu unserer Firma und unserem Angebot. Ist Ihre Frage nicht dabei? Dann nehmen Sie bitte ungeniert mit uns Kontakt auf!

Allgemeine Fragen

Was bietet die Max Schweizer an Handwerksleistungen an?

Wir bieten sämtliche Leistungen eines klassischen Maler- und Gipserbetriebs inklusive Bodenbelagsarbeiten an. Darüber hinaus bieten wir Spezialleistungen wie:

Für die schnelle Wohnungsrenovation, die Sanierung von Fassaden sowie für Umbauarbeiten in Einfamilienhäusern oder im Stockwerkeigentum bündeln wir unsere Kompetenzen und arbeiten mit Netzwerkpartnerbetrieben zusammen. So können wir unserer Kundschaft Rundumpakete anbieten von der Beratung und Koordination, über die Ausführung bis zur Garantie.

Was bedeutet alles aus einer Hand?

«Alles aus einer Hand» bedeutet, dass Sie bei uns eine Ansprechperson haben – wir planen, koordinieren und führen alle Arbeiten für Ihre Renovation, Sanierung oder Ihren Umbau. Dank unserer vielen eigenen Gewerke wie Maler:innen, Bodenleger, Plattenleger, Gipser-Trockenbauer und Farbgestalter:innen erledigen wir vieles direkt inhouse. Das spart Zeit, reduziert Abstimmungsaufwand und sorgt für reibungslose Abläufe und hohe Qualität. Bei grösseren Projekten oder auf Wunsch greifen wir auf ein bewährtes Partnernetzwerk zurück oder koordinieren auch Schnittstellen mit Ihren Wunschbetrieben.

Wie viele Standorte hat die Max Schweizer AG?

Die Max Schweizer AG hat insgesamt fünf Standort im Kanton Zürich: Zürich-Schwamendingen, Zürich-Wiedikon, Bülach, Winterthur, Thalwil

Wie buche ich einen Termin?

Für Energetische Fassadenberatungen oder einen kostenlosen Fassadencheck vor Ort können Sie ganz bequemen hier online einen Termin mit Andi Widmer vereinbaren. Wenn Sie eine Renovation oder einen Umbau planen und sich gerne zu Farben und Material in unserem Atelier-Showroom beraten lassen möchten, dann können Sie direkt mit Beat Soller hier online einen Termin vereinbaren. Für alle weiteren Themen können Sie uns eine Anfrage via Kontaktformular oder an die E-Mail info@schweizerag.com senden. Wir melden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen.

Häufige Fragen zu Bodenarbeiten

Können einzelne Riemen im Parkett neu verlegt werden?

Ja, das ist möglich und bei grossen Löchern und/oder Hicken eine gängige Methode. Grundlage ist genügend Reserve-Parkett in der gleichen Farbe, Dimension und Grösse. Bei einem geklebten Parkett kann meist problemlos in der Mitte ein Riemen ersetzt werden. Bei einem schwimmenden Parkett müssen vom Rand her alle Riemen bis zum defekten ausgehängt werden, damit der defekte ersetzt werden kann. Die zweite Option mit schwimmendem Parkett ist deshalb aufwändiger.

Wie oft kann ein Parkett abgeschliffen werden?

Dies ist abhängig von der Nutzschicht. Bei gewissen Parketten kann man nur einmal schleifen, weil die Nutzschicht nur 3 mm dick ist. Aber in der Regel kann ein Parkett ca. 2 bis 3 mal geschliffen werden. Danach muss er ersetzt werden. Ausnahmen sind Massivparkettböden, hier ist die Nutschicht meist sehr hoch und deshalb kann dieser bis zu zehnmal geschliffen werden.

Ich habe Löcher im Parkett, was kann ich tun?

Kleine Löcher können ausgeharzt werden, bei tiefen Löcher können einzelne Riemen ersetzt werden. Bei Kratzer und Verfärbungen kann man schleifen.

Ich habe einen Wasserfleck im Parkett, kann man diesen entfernen?

Mit den richtigen Pflegemitteln können Wasserflecken sehr gut behandelt werden. Falls der Fleck nicht behandelt werden kann, kann der Parkett abgeschliffen oder ein Riemen ersetzt werden.

Muss ein Parkett regelmässig geölt werden?

Ja, weil er sonst austrocknet. Der Pflegeintervall ist abhängig von der Nutzung. In Mietwohnungen empfehlen wir deshalb eine Versiegelung, diese sind auch matt möglich.

Was ist teurer schleifen oder Riemen im Parkett ersetzen?

Beim Schleifen muss die gesamte Fläche behandelt werden, deshalb ist das Schleifen meist teurer als einzelne Riemen zu ersetzen. Beim Ersetzen von einzelnen Parkett-Riemen sind Farbunterschiede möglich.

Muss bei einem Wasserschaden der Parkett ersetzt werden?

Sehr oft ja, weil das Holz aufgequollen und verzogen ist.

Häufige Fragen zum Angebot Umbau

Welche Umbauarbeiten übernimmt die Max Schweizer AG?

Mit unserem Komplettangebot schweizerumbau begleiten wir Sie bei typischen Umbauarbeiten zuverlässig und effizient, Bsp..

  • Küche erneuern: Wir übernehmen Abbruch, Aufbau und Verputz neuer Wände, Oberflächen und Boden und Plattenarbeiten, die Schnittstellenkoordination sowie die Koordination zu weiteren Handwerksgattungen
  • Bad sanieren: Von Bodenbelägen über den Aufbau und die Gestaltung neuer Wände bis zur passenden Raumgestaltung alles aus einer Hand.
  • Wohnräume modernisieren: Parkett auffrischen, neuer Bodenbelag einsetzen, Decken verputzen, Wände streichen sowie individuelle Farb- und Materialberatungen
  • Raumaufteilung anpassen: Neue Wände ziehen oder entfernen, um mehr Platz zu schaffen
  • Gesamtrenovation: Komplette Erneuerung von Wohnung oder Haus mit professioneller Koordination aller beteiligten Gewerke

Kann ich als Bauherr:in direkt einen Umbau mit euch planen?

Ja das können Sie. Bei Bedarf ziehen wir aus unserem Netzwerk Spezialist:innen aus Planung, Architektur und Statik hinzu. Die gesamte Koordination der Schnittstellen läuft via unserer Projektleitung. Wir konnten bereits einige erfolgreiche Umbauprojekte aus einer Hand realisieren.

Was bedeutet Schnittstellenkoordination?

Bei einem Umbau treffen mehrere Gewerke aufeinander wie Planung, Statik, Gipserarbeiten, Bodenbeläge, Malerarbeiten, Sanitärinstallationen oder Küchenbau. Damit der Umbau reibungslos und termingerecht abläuft, müssen diese Arbeiten sauber aufeinander abgestimmt werden. Genau diese Koordination der Schnittstellen übernimmt unsere Projektleitung.

Wo sinnvoll setzen wir eigene Teams ein aus Gipsern, Malerinnen und Malern, Maurern, Bodenlegern sowie Fachpersonen für Farbgestaltung. Zusätzlich greifen wir auf ein verlässliches Netzwerk an Partnerbetrieben zurück. So erhalten Sie als Bauherrin oder Bauherr alle Leistungen koordiniert aus einer Hand, ohne dass wir als GU auftreten.

Was ist der Unterschied zwischen einer Schnittstellenkoordination und einem GU?

Eine Schnittstellenkoordination übernimmt die Planung, Abstimmung und Überwachung aller Schnittstellen im Umbauprozess. Dabei werden interne wie auch externe Betriebe koordiniert, ohne, dass das Unternehmen selbst als Gesamtverantwortlicher auftritt. Ziel ist ein reibungsloser Ablauf zwischen allen beteiligten Gewerken.

Ein Generalunternehmer (GU) trägt hingegen die volle Gesamtverantwortung für das Bauwerk. Er schliesst Werkverträge ab, organisiert Subunternehmer und haftet für die komplette Ausführung.

Die Max Schweizer AG arbeitet nicht als GU. Wir bieten eine unabhängige Schnittstellenkoordination an. Damit stellen wir sicher, dass alle beteiligten Gewerke fachlich sauber abgestimmt sind und Abläufe effizient zusammenlaufen.

Häufige Fragen zu Fassaden / Gebäudehülle

Wann sollte meine Fassade saniert werden?

Bei Schäden im Sockelbereich (z.Bsp. steigende Feuchtigkeit), undichten Stellen, wenn die Netzeinbettung sichtbar ist, spätestens dann empfehlen wir eine Sanierung der entsprechenden Fassade. Schäden im Putz und lose Stellen können insofern unangenehm werden, wenn sich darin Tiere einnisten oder Wasser in die Fassade respektive ins Mauerwerk eindringt. Wenn solche Schäden über einen längeren Zeitraum nicht saniert werden, können grössere Schäden entstehen wie Feuchtigkeit im Innern (Schimmelbildung). Algen und Schimmelbefall an der Fassade können zu Verfärbungen führen.

Was ist ein Fassasdencheck?

Bei einem Fassadencheck kommt unser Profi vorbei und nimmt die gesamte Gebäudehülle unter die Lupe. Er prüft sämtliche Bauteile der Fassade und fasst diese in einem übersichtlichen Dokument zusammen inklusive einem Vorschlag, ob und wann diese Teile saniert werden sollen. Den Fassadencheck bieten wir kostenlos an. Nach dem Fassadecheck erstellen wir gerne nach Bedarf eine detaillierte Offerte für die Sanierungsmassnahmen.

Was kostet ein neuer Fassadenanstrich?

Für einen komplett neuen Fassadenanstrich ist ein Gerüst nötig. Je nach Material und Zustand der Fassade (sind Löcher, Risse vorhanden, die zuerst repariert werden müssen?) variieren die Kosten stark. Grob kann man sagen, dass für einen Neuanstrich in einer heller Farbe für ein gewöhnliches Einfamilienhaus mit rund 12'000 bis 18’000 Franken gerechnet werden muss (inkl. Gerüst).

Was kostet eine Fassaden Isolation?

Die Kosten variieren sehr stark je nach Gebäude, Isolations-Material, Standort und weiteren Aspekten wie: Alter des Gebäudes, der Zustand, die Art des Mauerwerks, Schäden an der Gebäudehülle, Zugänglichkeit für Gerüstbau, Mulden etc. der gewünschte U-Wert nach der Dämmung usw. Ausserdem gibt es verschiedene Isolations-Materialien, die verwendet werden können, je nach Fassade, Budget und U-Wert. Für die energetische Sanierung der Gebäudehülle, also die Isolation der gesamten Fassade, z. Bsp. mit Mineralwolle für ein klassisches Einfamilienhaus mit Rollläden, Spenglerarbeiten und Gerüst muss mit ca. 60-70'000 Franken gerechnet werden. Für eine verlässliche und detaillierte Offerte führen wir im Vorfeld immer ein persönliches Beratungsgespräch direkt bei Ihnen vor Ort durch. Dabei erfassen wir alle relevanten Eckdaten und Wünsche. Auf dieser Basis erstellen wir ein individuelles Komplettangebot, das sämtliche Leistungen transparent abbildet inkl. externe Gewerke wie Gerüstbau, Gartenarbeiten, Spengler etc.

Wie wird eine Fassade gereinigt?

Wir reinigen Fassaden professionell und ohne Gerüst. Vor Ort beraten wir Sie, prüfen die Oberfläche und erstellen auf Wunsch eine kleine Musterfläche. Die Reinigung erfolgt mit einer spezialisierten Maschine, die je nach Material mit dem passenden Aufsatz arbeitet. Sie reinigt schonend und gründlich bis zu 15 Meter Höhe. Für schwer zugängliche Stellen setzen wir eine Hebebühne ein. Das eingesetzte Reinigungsmittel ist umweltverträglich und bei Bedarf wird mit einem Wasser-Auffangbecken gearbeitet. Die Reinigung entfernt Algen, Schimmel, Feinstaub, Mauerspinnen und Dreck und verschiebt eine kostspielige Sanierung um Jahre. Eine Wiederholung alle zwei bis drei Jahre ist sinnvoll.

Was ist eine Pinselsanierung?

Von einer Pinselsanierung sprechen wir, wenn die Fassade ganzflächig gestrichen wird. Die Schäden werden vorgängig geflickt und angepasst an den bestehenden Verputz. Dafür braucht es ein Baugerüst.

Mit welchen Farben werden Fassaden gestrichen?

Je nach Untergrund, Kundenwunsch, Aufbau der Gebäudehülle, Denkmalschutz oder sonstigen Vorlagen können Fassaden mit unterschiedlichen Farben gestrichen werden. Bei mineralischen Untergründen streichen wir meist eine Silikatfarbe. Die Silikatfarbe ist eine mineralische Fassadenfarbe auf Basis von Kaliwasserglas. Sie gilt als sehr langlebig und witterungsbeständig und wird daher oft im Aussenbereich eingesetzt. Da sie ohne organische Lösemittel auskommt und sich dauerhaft mit mineralischen Untergründen verbindet, ist sie eine umweltfreundliche Wahl. Wenn der Untergrund nicht mineralisch aufgebaut ist, streichen wir mit Silikon-Harz-Farben oder Organosilikatfarbe.

Gibt es für die Dämmung von Wänden Fördergelder?

Ja. Im Kanton Zürich und auch auf kommunaler Ebene in der Stadt Zürich, werden Hauseigentümmer:innen finanziell unterstützt. Um diese Fördergelder für eine Wärmedämmung beantragen zu können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Fördergesuch muss vor Baubeginn (Anbringung der Dämmung) eingereicht werden.
  • Förderberechtig sind nur beheizte Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
  • Neue Auf- und Anbauten sowie Aufstockungen sind nicht förderberechtigt.
  • Aussenwände, die vollständig abgerissen werden und an gleicher Stelle wieder aufgebaut werden, sind nicht förderberechtigt. Böden gegen das Erdreich und Dächer (sofern die Fassade bestehen bleibt) können gefördert werden.
  • Gleichzeitig können Fördergelder für einen Heizungsersatz beantragt werden sowie Subventionen aus kommunalen Förderprogrammgen bezogen werden.

Häufige Fragen zum Sparfuchs

Warum gibt es die Sparfuchs-Aktion?

Im Winter ist unsere Auslastung nicht ganz so hoch wie im Sommer. Dies liegt daran, dass Fassadenarbeiten zum grössten Teil komplett wegfallen. Um unsere Auslastung auch in diesen Monaten sicherstellen zu können, gibt es bei uns seit Jahren die beliebte Sparfuchs-Aktion mit attraktiven Ermässigungen aus sämtliche Arbeiten im Innenraum.

Wie lange dauert die Aktion

Die Sparfuchs-Aktion dauert vom 1. Dezember bis 31. März für sämtliche Arbeiten, die während dieser Aktionszeit ausgeführt werden.

Häufige Fragen zur Abschaffung vom Eigenmietwert

Was ist der Eigenmietwert?

Wer in der Schweiz im Eigenheim wohnt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Dabei handelt es sich um ein „fiktives Einkommen“: Da Sie keine Miete zahlen, erzielen Sie einen Nutzungsvorteil, der steuerlich wie Bargeld behandelt wird. In der Regel werden dafür 60 bis 70 Prozent der Miete veranschlagt, die Sie bei einer Fremdvermietung erzielen könnten. Der Grund für diese Regelung ist die steuerliche Gerechtigkeit.

Hausbesitzer dürfen in ihrer Steuererklärung hohe Abzüge für Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten geltend machen, Vorteile, die Mieterinnen und Mietern nicht zustehen. Um dieses Privileg auszugleichen und beide Gruppen solidarisch gleichzustellen, wird der Eigenmietwert als Gegenpol zu den Abzügen besteuert. Das Wohnen im eigenen Haus wird somit als „Naturaleinkommen“ gewertet, da die ersparte Miete wirtschaftlich gesehen ein Gewinn ist.

Wann wird in der Schweiz der Eigenmietwert abgeschafft?

Die Abschaffung des Eigenmietwerts verändert die steuerliche Landschaft grundlegend. Wie sich der Systemwechsel im Einzelfall auswirkt, hängt von individuellen Faktoren ab. Nach einer Übergangsphase bis Ende 2028 tritt die Reform per 1. Januar 2029 in Kraft. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen steuerlichen Regeln weiter.

Was ändert sich künftig?

Wer Immobilien besitzt und selbst nutzt, muss künftig keinen Eigenmietwert mehr versteuern. Viele der bisherigen Abzüge sind nicht mehr oder nur noch teilweise möglich.

Bei meinem Eigenheim besteht Modernisierungsbedarf, wie gehe ich jetzt vor?

Falls Sie einen Umbau oder eine Renovation planen, kann es ratsam sein, dies jetzt in der Übergangsphase zu machen. Sinnvoll ist dies vor allem bei werterhaltenden Modernisierungen.

Wie sollte ich als Immobilienbesitzer:in bis zur Systemumstellung vorgehen?

Wenn Sie eine Immobilie besitzen mit Renovationsbedarf oder wenn sie energetische Massnahmen planen, lohnt es sich, diese Investitionen vor dem Systemwechsel zu planen.

Sind energetische Massnahmen nach Inkrafttreten des neuen Steuerregimes noch steuerlich absetzbar?

Bei der Bundessteuer ist das nicht mehr möglich. Die Kantone können die Abzüge jedoch noch bis 2050 gewähren. In Zürich werden auf kantonaler und kommunaler Ebene Hauseigentümer:innen finanziell mit Fördergeldern unterstützt.

Können weiterhin Fördergelder für Dämmungen beantragt werden?

Ja, auf kantonaler Ebene können weiterhin Fördergelder beantragt werden. Um diese Fördergelder für eine Wärmedämmung beantragen zu können müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Fördergesuch muss vor Baubeginn (Anbringung der Dämmung) eingereicht werden.
  • Förderberechtig sind nur beheizte Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
  • Neue Auf- und Anbauten sowie Aufstockungen sind nicht förderberechtigt.
  • Aussenwände, die vollständig abgerissen werden und an gleicher Stelle wieder aufgebaut werden, sind nicht förderberechtigt. Böden gegen das Erdreich und Dächer (sofern die Fassade bestehen bleibt) können gefördert werden.
  • Gleichzeitig können Fördergelder für einen Heizungsersatz beantragt werden sowie Subventionen aus kommunalen Förderprogrammgen bezogen werden.

Wie werden Wärmedämmungen im Kanton Zürich gefördert?

Aktuell unterstützt der Kanton Zürich Wohneigentümer:innen bei der Wärmedämmung von Dächern und Wänden mit Beratung und Finanzierung. Im Überblick sind dies folgende Leistungen:

  • Wärmedämmung Dach, Wand und Boden gegen Aussenklima oder Erdreich: CHF 40.-/m2 wärmegedämmtem Bauteil
  • Zusatzbeitrag gleichzeitige Installation einer Photovoltaikanlage: CHF 20.-/m2 Modulfläche
  • Bonus Gebäudehülleneffizienz: Wer die gesamte Gebäudehülle modernisiert, erhält einen Bonus. Für diesen muss ein zusätzliches Fördergesuch eingereicht werden.
  • Der Förderbeitrag wird auf max. 50% der für die Umsetzung der Massnahmen relevanten Investitionskosten gekürzt.
  • Der maximale Förderbeitrag pro Gesuch beträgt CHF 500'000.-.
  • Die Grenze für den U-Wert der geförderten Bauteile: U ≤ 0.20 W/m2K (Ausnahme bei Wand, Boden mehr als 2 m im Erdreich: U ≤0.25 W/m2K)
  • U-Wert-Verbesserung geförderter Bauteile muss mindestens 0.07 W/m2K betragen.
  • Für geschützte Bauteile können gegen Nachweis, dass die geforderten U-Werte nicht realisierbar sind, Erleichterungen bis max. 0.3 W/m2K gewährt werden.
  • Bei einem Förderbeitrag ≥ CHF 10 000.– ist ein GEAK Plus Bericht, bzw. eine Gebäudeanalyse nach Pflichtenheft des BFE notwendig.

Weitere detaillierte Informationen zum Ablauf des Gesuchs, welche Unterlagen vor Baubeginn eingereicht werden müssen etc. finden Sie im Förderprogramm 2026 der Baudirektion Kanton Zürich.

Häufige Fragen rund ums Gipsen

Welche Gipserarbeiten bietet die Max Schweizer AG an?

Unsere eingespielten Teams in Zürich-Schwamendingen und Bülach bieten sämtliche Leistungen aus dem Bereich Gipsen und Trockenbau an. Darunter zählen:

Wieviel Heizkosten können mit einer Kellerdeckendämmung gespart werden?

Besonders bei unbeheizten Kellern ist eine Dämmung der Kellerdecke sehr sinnvoll. Es können Heizkosten von rund 10-20% gespart werden und die Fussböden im Erdgeschoss sind nicht mehr so kalt, was den Wohnkomfort um einiges steigern kann.

Was kostet eine Kellerdeckendämmung?

Die Kosten variieren je nach Material (erforderliche Dämmdicke) und Leitungen an der Decke. Grundsätzlich kann mit einem Durschnitts-Preis von rund 100 bis 120 CHF pro m2 gerechnet werden. Bei einem Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von ca. 100m2 würde die Dämmung der Kellerdecke rund 10' bis 12'000 CHF kosten.

Häufige Fragen zu Malerarbeiten

Wie lange riecht es nach einem neuen Anstrich?

Wenn neu gestrichen worden ist, kann es selbstverständlich einige Tage zu Geruchsemissionen führen. Bei guter Durchlüftung nimmt der Geruch schnell ab.

Wann kann ich in einem frisch gestrichenen Raum wieder schlafen?

Wenn die Wand getrocknet ist (meist nach spätestens einem Tag) wieder im Raum geschlafen werden. Immer gut lüften, das hilft.

Wie lange dauert die Trocknungszeit nach einem neuen Farbanstrich?

Wenn der Raum gut gelüftet wird, dauert die Trocknung normalerweise nur einige Stunden bis max. einen Tag.

Sind Wandfarben schadstofffrei?

Es gibt diverse Wandfarben, die einen haben weniger, die anderen gar keine Schadstoffe. Wir sind proaktiv im Austausch mit unseren Lieferanten, da wir im Innenraum keine schadstoffhaltigen Anstriche mehr streichen möchten. Grundsätzlich streichen wir Farben im Innenraum, die in der Toleranz der Minergie ECO-Standard sind.

Wie lange dauert es ein Zimmer zu streichen?

Für Decke und Wände rechnen wir mit 3-4 Stunden Aufwand im leeren oder fast leeren Zustand. Bewohnte Räume verlängern den Arbeitsaufwand.

Wie viel kostet es ein Kinderzimmer zu streichen?

Je nach Raumgrösse und Vorarbeiten rechnen wir mit ca. 400 bis 500 Franken.

Wie schnell kann ich eine/n Maler:in buchen?

Mit unserem Onlinebuchungstool können Sie eine/n Maler:in für weisse Wände zum gewünschten Datum und zum Fixpreis direkt buchen. Dies eignet sich vor allem für schnelle unkomplizierte Malerarbeiten. Für alle anderen Anliegen kommen wir gerne persönlich bei Ihnen vorbei und beraten Sie.

Sind Mineralfarben besser als Dispersion?

Diese Frage lässt sich nicht mit Ja oder Nein beantworten. Für jeden Zweck und jede Anwendung gibt es die passende Farbe. Bei einem mineralischen Wandaufbau (z.Bsp. Putz) ist eine Mineralfarbe wie Silikat eine gute Wahl. Für anspruchsvolle Räume oder wo die Hygiene eine wichtige Rolle spielt ist eine Dispersionfarbe besser geeignet.

Was unterscheidet Mineralfarben von der klassischen Dispersion?

Der wichtigste Unterschied zwischen diesen beiden Farben liegt in der Art der Haftung am Untergrund. Also wie haftet die Farbe auf dem jeweiligen Untergrund (Putz, Tapete, Holz etc.). Silikatfarben gehen eine chemische Verbindung mit dem Untergrund (Verkieselung) während die kunststoffgebundene Farbe (Dispersion) rein mechanisch haftet. Mehr dazu können Sie in unserem Blog lesen.

Kann ich Farben testen bevor sie gestrichen werden?

Ja das ist möglich. Und zwar können Sie mithilfe unseres KI-Farbgenerators eine Wandfarbe oder Fassadenfarbe digital simulieren. Sie laden dabei ein Foto vom gewünschten Zimmer oder Haus hoch, wählen eine Farbe aus und im Nu erhalten sie einen KI-generierten Vorschlag mit der neuen Wunschfarbe direkt von ihrem Zimmer oder Haus. Ausserdem können Sie bei uns echte gemalte Farbmuster bestellen. Denn Farben wirken auf Bildschirmen oft anders als in der Realität. Senden Sie uns einfach ein Visualisierungs-Foto (falls vorhanden) per E-Mail und teilen Sie uns mit, mit welchem Farbton und auf welchem Material Sie das Farbmuster gestrichen haben möchten. Adresse bitte nicht vergessen!

  • Aufgemalt matt für Wandfarbe auf Vlies A2 à CHF 100.- exkl. Porto
  • Aufgemalt seidenglänzend für Holzwerk auf Vlies A2 à CHF 100.- exkl. Porto
  • Aufgemalt matt auf Karton für Wandfarbe 19,5 x 19,5 cm, CHF 60.- exkl. Porto
  • Aufgemalt seidenglänzend auf Karton für Holzwerk 19,5 x 19,5 cm, CHF 60.- exkl. Porto